Naturverträglicher Wintersport

Die Initiative „Naturverträglicher Bergsport im Montafon“ hat ihren Ursprung im Winter – dort, wo der Druck auf sensible Lebensräume besonders deutlich wird. Denn gerade in der kalten Jahreszeit reagieren Wildtiere auf Störungen besonders sensibel, und auch Wälder und Böden befinden sich in einer verletzlichen Ruhephase.

Ziel der Initiative ist es, Wintersport abseits der Pisten im Einklang mit Natur und Lebensräumen zu ermöglichen – durch Dialog, Bewusstseinsbildung und konkrete Lösungen vor Ort.

Regeln im freien Skiraum

 

Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete, Jungwuchsflächen - bei der Fülle an unterschiedlichen Bestimmungen kann man zugegeben schnell den Überblick verlieren. Damit Du bei Deiner Tour abseits der Piste immer "sicher" unterwegs bist, findest Du hier eine kurze Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen.

Skifahren im freien Gelände

Außerhalb von Waldflächen ist das Befahren mit Wintersportgeräten erlaubt, wenn genug Schnee liegt – solange die Flächen nicht eingezäunt sind oder durch Schilder wie "Respektiere Deine Grenzen" oder andere Maßnahmen gesperrt wurden.

Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete und sonstige Schutzgebiete

Wildruhezonen sollen dazu dienen, Rückzugsräume in besonders störungsintensiven Gebieten für unsere Wildtiere zu bewahren. In diesen sensiblen Zonen gilt ein generelles Wegegebot. Schneeschuhwanderungen und Skitouren dürfen somit nur entlang ausgewiesener Straßen und Wege unternommen werden. Wildfütterungen sind im Umkreis von 300 m zu meiden.

Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete sind eigens mit grünen Tafeln gekennzeichnet.

Neben Wildruhezonen und Jagdlichen Sperrgebieten gibt es noch andere Schutzgebiete mit relevanten Bestimmungen für den Wintersport, wie das Europaschutzgebiet "Verwall" oder die Ruhezone "Vergalden". 

Abfahrten im Wald

Generell gilt ein freies Betretungsrecht im Wald. Im Bereich von Aufstiegshilfen* bzw. Liften ist das Abfahren in den Wald jedoch nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt.  Jungwuchsflächen mit einem Bewuchs unter 3 m Höhe dürfen nicht betreten werden. Dadurch wird die Neu- und Wiederbewaldung sichergestellt.

Gib acht - für die genannten Regelungen im Wald bedarf es keiner gesonderten Kennzeichnung im Gelände. 

*Unter dem „Bereich von Aufstiegshilfen" ist jene Entfernung zu verstehen, die von der Bergstation einer Aufstiegshilfe erreicht werden kann, ohne dass ein Fußmarsch von dreißigminütiger Dauer in Kauf genommen werden muss, jedenfalls aber ein Bereich von 500 m zu beiden Seiten der Aufstiegshilfe, Piste oder der markierten Abfahrt.

Wald-Wild-Schongebiete

Für ausgewählte Gebiete im Montafon und im Klostertal haben sich Nutzerinnen- und Nutzergruppen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewirtschaftende auf Bereiche geeinigt, die von Wintersportlerinnen und Wintersportlern zum Schutz von Waldflächen und Wildtieren gemieden werden sollten. Diese so genannten Wald-Wild-Schongebiete sollen sicherstellen, dass Gebiete generell weiterhin für die Ausübung von Wintersport genutzt werden können.

Mit der Einhaltung dieser Vereinbarungen hilfst auch Du mit, die Lebensgrundlage für Wild und Wald  zu erhalten.

WICHTIG: Die Einhaltung der Vereinbarungen wird laufend evaluiert, gegebenenfalls können Änderungen in der nächsten Saison erfolgen. Halte Dich bitte auf dem Laufenden!

Karten

Die Kartendarstellung aller verordneten Wildruhezonen, Schutz- und Sperrgebiete findest Du im Vorarlberg Atlas.

Infos

Weiterführende Infos zum richtigen Verhalten in der Natur findest Du auf Respektiere Deine Grenzen.

Aktuelle Projektgebiete

1. Muttwald

Für den Muttwald gibt es schon seit einigen Jahren ein gemeinsam mit dem Österreichischen Alpenverein ausgearbeitetes Lenkungskonzept. In der Zeit von 1. November bis 30. April ist die Wildruhezone „Muttwald“ für den Wintersport nur entlang des ausgewiesenen Korridors freigegeben.  Bei der Talstation der Kristbergbahn, entlang der Aufstiegsspur und am Gipfel des Muttjöchle befinden sich Informationstafeln. Einzelne Orientierungshilfen finden sich entlang der Korridore. 

Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

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2. Gretsch

Bei Skitouren im Bereich der Alpe Gretsch (Lobspitze, Fellimännle) ist ausnahmslos über den Forstweg von der Alpe Gretsch in das Wasserstubental bzw. weiter in das Silbertal abzufahren. Sämtliche Schneisen und Lawinenrinnen, die ins Wasserstubental oder Silbertal führen, sind zu meiden, ebenso wie die waldnahen Bereiche der Alpe Gretsch. Bitte beachte die Orientierungshilfen im Gelände.

Das gesamte Gebiet - Teile davon liegen im Natura 2000-Gebiet Verwall - hat eine große Bedeutung für unsere heimischen Wildtierarten, insbesondere für Rauhfußhühner wie Birk- und Schneehuhn. Bitte nimm Rücksicht auf die Bedürfnisse dieser störungsempfindlichen Tierarten.

Natura 2000-Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

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3. Wasserstubental

Wald und Waldrandbereiche sind häufige Aufenthaltsorte für Wildtiere und sind deshalb zu meiden, insbesondere im Nahbereich des Skigebiets Sonnenkopf (hier gilt das Befahrungsverbot gem. Forstgesetz) sowie zw. Hochburtscha und Fellimännle (siehe auch Tourenlenkung Gretsch). Bitte beachte die eingezeichneten Rückzugsräume für Gams, Schnee- und Birkhühner im Europaschutzgebiet „Verwall“.

Natura 2000-Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

Verordnung Europaschutzgebiet Verwall

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4. Fredakopf und das Europaschutzgebiet Verwall

Das Europaschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet Verwall ist das größte Schutzgebiet seiner Art in Vorarlberg. Hier finden scheue und ruhebedürfte Tierarten noch große unerschlossene Gebiete vor, die ihnen ein störungsfreies Überleben – besonders während der nahrungsarmen Winterzeit – ermöglichen. Zum Schutz der Wildtiere sind direkte Variantenabfahrten von der Bergstation Fredakopf am Hochjoch (Skigebiet Silvretta-Montafon) in das Silbertal untersagt. Dies gilt auch für waldfreie Bereiche. Bei Skitouren ist auf die gesperrte Flächen zu achten, Abfahrten erfolgen ausnahmslos über Forst- und Güterwege.

Natura 2000-Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

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5. Hochjoch

Östlich des Kuhtälis am Hochjoch befindet sich die ganzjährige Wildruhezone „Mittagsjoch“. Bei Befahren des Kuhtälis oder des angrenzenden Schoftälis ist darauf zu achten, dass noch vor der Alpe Platina auf den Güterweg gewechselt und nicht weiter abgefahren wird.

Natura 2000-Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

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Drohnen fliegen im Montafon

Drohnen sind im Freizeitbereich beliebt – auch im Gebirge. Doch der Flugspaß hat Grenzen: Er kann Wildtiere erschrecken, Weidetiere gefährden und das Naturerlebnis anderer stören. Deshalb bitten wir, besonders im sensiblen Alpenraum, grundsätzlich auf Drohnenflüge zu verzichten.

Alle wichtigen Infos zu Regeln, Registrierung und Führerschein findest Du hier.