Drohnen fliegen im Montafon

Da die Zahl der im Umlauf befindlichen Drohnen stetig ansteigt, haben wir hier versucht, die wichtigsten Links und Informationen zum Thema Drohnen fliegen zusammenzufassen. Im Freizeitbereich erfreuen sich Drohnen zunehmender Beliebtheit. Aus diesem Grund finden sich Drohnen immer öfter in den Rucksäcken von Bergsportlerinnen und Bergsportlern. Allerdings können die surrenden Fluggeräte andere Menschen, aber vor allem auch Weide- und Wildtiere stören und gefährden.

Das Naturerlebnis und die Sicherheit anderer Bergsporttreibender, die Unversehrtheit von Flora und Fauna darf durch die Drohnennutzung nicht beeinträchtigt werden. Deshalb bitten wir grundsätzlich darum, auf das Fliegen von Drohnen zu verzichten.

Seit 2021 gelten auch in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Was erlaubt ist, unter welche Kategorie Deine Drohne fällt, ob eine Registrierung oder ein Drohnenführerschein nötig ist, erfährst Du auf: https://www.oeamtc.at/thema/drohnen/ 

Grundsätzlich gilt:

  • Verpflichtende Online-Registrierung für die Betreiberin oder der Betreiber einer Drohne.
  • Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jedes Fluggerät.
  • Es dürfen keine Personen oder Sachen gefährdet werden, der Abstand zu unbeteiligten Personen ist je nach Kategorie klar definiert.
  • Wenn sich Luftfahrzeuge nähern, dann muss die Drohne sofort gelandet werden.
  • Generelles Flugverbot gilt in der Nähe von Flughäfen, militärischen Einrichtungen und vielen Naturschutzgebieten – hilfreich kann hier die ÖAMTC Drohnen Info-App sein.
    Die Betriebszeiten der Schenk Air (Raum Schruns/Tschagguns – siehe App):
    Wintersaison: Bei Tageslicht, sobald die ersten Skilifte in der Saison öffnen. Dauer: bis zum letzten Tag der Saison.
    Sommersaison: hier darf geflogen werden, solange sich kein Luftfahrzeug in der Nähe befindet.
    Genehmigung einholen: Muss Deine Drohne aus einem bestimmten Grund während der Betriebszeiten in diesem Gebiet betrieben werden, dann musst Du bei Schenk Air eine Genehmigung einholen.
  • In den Europaschutzgebieten Verwall und Wiegensee ist das Drohnenfliegen untersagt.
  • Am Lünersee wird gebeten auf Drohnenflüge zu verzichten, um Natur und andere Besucher nicht zu stören (weitere Infos hier
  • Genauere Infos zu den allgemein rechtlichen Aspekten können auf der Alpenverein- und ÖAMTC-Seite nachgelesen werden.