Naturverträglicher Wintersport
Die Initiative „Naturverträglicher Bergsport im Montafon“ hat ihren Ursprung im Winter – dort, wo der Druck auf sensible Lebensräume besonders deutlich wird. Denn gerade in der kalten Jahreszeit reagieren Wildtiere auf Störungen besonders sensibel, und auch Wälder und Böden befinden sich in einer verletzlichen Ruhephase.
Ziel der Initiative ist es, Wintersport abseits der Pisten im Einklang mit Natur und Lebensräumen zu ermöglichen – durch Dialog, Bewusstseinsbildung und konkrete Lösungen vor Ort.
Regeln im freien Skiraum
Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete, Jungwuchsflächen - bei der Fülle an unterschiedlichen Bestimmungen kann man zugegeben schnell den Überblick verlieren. Damit Du bei Deiner Tour abseits der Piste immer "sicher" unterwegs bist, findest Du hier eine kurze Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen.
Skifahren im freien Gelände
Außerhalb von Waldflächen ist das Befahren mit Wintersportgeräten erlaubt, wenn genug Schnee liegt – solange die Flächen nicht eingezäunt sind oder durch Schilder wie "Respektiere Deine Grenzen" oder andere Maßnahmen gesperrt wurden.
Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete und sonstige Schutzgebiete
Wildruhezonen sollen dazu dienen, Rückzugsräume in besonders störungsintensiven Gebieten für unsere Wildtiere zu bewahren. In diesen sensiblen Zonen gilt ein generelles Wegegebot. Schneeschuhwanderungen und Skitouren dürfen somit nur entlang ausgewiesener Straßen und Wege unternommen werden. Wildfütterungen sind im Umkreis von 300 m zu meiden.
Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete sind eigens mit grünen Tafeln gekennzeichnet.
Neben Wildruhezonen und Jagdlichen Sperrgebieten gibt es noch andere Schutzgebiete mit relevanten Bestimmungen für den Wintersport, wie das Europaschutzgebiet "Verwall" oder die Ruhezone "Vergalden".
Abfahrten im Wald
Generell gilt ein freies Betretungsrecht im Wald. Im Bereich von Aufstiegshilfen* bzw. Liften ist das Abfahren in den Wald jedoch nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt. Jungwuchsflächen mit einem Bewuchs unter 3 m Höhe dürfen nicht betreten werden. Dadurch wird die Neu- und Wiederbewaldung sichergestellt.
Gib acht - für die genannten Regelungen im Wald bedarf es keiner gesonderten Kennzeichnung im Gelände.
*Unter dem „Bereich von Aufstiegshilfen" ist jene Entfernung zu verstehen, die von der Bergstation einer Aufstiegshilfe erreicht werden kann, ohne dass ein Fußmarsch von dreißigminütiger Dauer in Kauf genommen werden muss, jedenfalls aber ein Bereich von 500 m zu beiden Seiten der Aufstiegshilfe, Piste oder der markierten Abfahrt.
Wald-Wild-Schongebiete
Für ausgewählte Gebiete im Montafon und im Klostertal haben sich Nutzerinnen- und Nutzergruppen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewirtschaftende auf Bereiche geeinigt, die von Wintersportlerinnen und Wintersportlern zum Schutz von Waldflächen und Wildtieren gemieden werden sollten. Diese so genannten Wald-Wild-Schongebiete sollen sicherstellen, dass Gebiete generell weiterhin für die Ausübung von Wintersport genutzt werden können.
Mit der Einhaltung dieser Vereinbarungen hilfst auch Du mit, die Lebensgrundlage für Wild und Wald zu erhalten.
WICHTIG: Die Einhaltung der Vereinbarungen wird laufend evaluiert, gegebenenfalls können Änderungen in der nächsten Saison erfolgen. Halte Dich bitte auf dem Laufenden!
Karten
Die Kartendarstellung aller verordneten Wildruhezonen, Schutz- und Sperrgebiete findest Du im Vorarlberg Atlas.
Infos
Weiterführende Infos zum richtigen Verhalten in der Natur findest Du auf www.respektiere-deine-grenzen.at.
Aktuelle Projektgebiete
Die in den einzelnen Arbeitsgruppen definierten Bestimmungen für die jeweiligen Gebiete beruhen auf folgenden Grundlagen:
- verordnete Bestimmungen gem. Vorarlberger Jagdgesetz (Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete), Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (Schutzgebiete) sowie dem Bundesforstgesetz (Jungwaldflächen und Skifahren im Wald)
- freiwillig vereinbarte Sperrflächen, die mit Ausnahme der Wege und Straßen während der Wintersaison nicht betreten oder befahren werden sollen (Wald-Wild-Schongebiete).
1. Muttwald
Für den Muttwald gibt es schon seit einigen Jahren ein gemeinsam mit dem Österreichischen Alpenverein ausgearbeitetes Lenkungskonzept. In der Zeit von 1. November bis 30. April ist die Wildruhezone „Muttwald“ für den Wintersport nur entlang des ausgewiesenen Korridors freigegeben. Bei der Talstation der Kristbergbahn, entlang der Aufstiegsspur und am Gipfel des Muttjöchle befinden sich Informationstafeln. Einzelne Orientierungshilfen finden sich entlang der Korridore.
2. Gretsch
Bei Skitouren im Bereich der Alpe Gretsch (Lobspitze, Fellimännle) ist ausnahmslos über den Forstweg von der Alpe Gretsch in das Wasserstubental bzw. weiter in das Silbertal abzufahren. Sämtliche Schneisen und Lawinenrinnen, die ins Wasserstubental oder Silbertal führen, sind zu meiden, ebenso wie die waldnahen Bereiche der Alpe Gretsch. Bitte beachte die Orientierungshilfen im Gelände.
Das gesamte Gebiet - Teile davon liegen im Natura 2000-Gebiet Verwall - hat eine große Bedeutung für unsere heimischen Wildtierarten, insbesondere für Rauhfußhühner wie Birk- und Schneehuhn. Bitte nimm Rücksicht auf die Bedürfnisse dieser störungsempfindlichen Tierarten.
3. Wasserstubental
Wald und Waldrandbereiche sind häufige Aufenthaltsorte für Wildtiere und sind deshalb zu meiden, insbesondere im Nahbereich des Skigebiets Sonnenkopf (hier gilt das Befahrungsverbot gem. Forstgesetz) sowie zw. Hochburtscha und Fellimännle (siehe auch Tourenlenkung Gretsch). Bitte beachte die eingezeichneten Rückzugsräume für Gams, Schnee- und Birkhühner im Europaschutzgebiet „Verwall“.
Natura 2000-Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at
4. Fredakopf und das Europaschutzgebiet Verwall
Das Europaschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet Verwall ist das größte Schutzgebiet seiner Art in Vorarlberg. Hier finden scheue und ruhebedürfte Tierarten noch große unerschlossene Gebiete vor, die ihnen ein störungsfreies Überleben – besonders während der nahrungsarmen Winterzeit – ermöglichen. Zum Schutz der Wildtiere sind direkte Variantenabfahrten von der Bergstation Fredakopf am Hochjoch (Skigebiet Silvretta-Montafon) in das Silbertal untersagt. Dies gilt auch für waldfreie Bereiche. Bei Skitouren ist auf die gesperrte Flächen zu achten, Abfahrten erfolgen ausnahmslos über Forst- und Güterwege.
5. Hochjoch
Östlich des Kuhtälis am Hochjoch befindet sich die ganzjährige Wildruhezone „Mittagsjoch“. Bei Befahren des Kuhtälis oder des angrenzenden Schoftälis ist darauf zu achten, dass noch vor der Alpe Platina auf den Güterweg gewechselt und nicht weiter abgefahren wird.
6. Matschun - Garneratal
Im Bereich des Matschunertobels erfolgt die Abfahrt in das Garneratal über den unmittelbaren Nahbereich des Sommerwegs. Die südöstlich ausgerichteten Hänge zwischen dem Matschuner Joch, der Versettla und Lifinar/Burg sind jedenfalls zu meiden.
Bitte verhalte dich im Nahbereich von Fütterungen ruhig und halte den großtmöglichen Abstand ein.
7. Burg
Im Bereich des Matschunertobels erfolgt die Abfahrt in das Garneratal über den unmittelbaren Nahbereich des Sommerwegs. Die südöstlich ausgerichteten Hänge zwischen dem Matschuner Joch, der Versettla und Lifinar/Burg sind jedenfalls zu meiden.
Bitte verhalte dich im Nahbereich von Fütterungen ruhig und halte den großtmöglichen Abstand ein.
8. Vergalda
Das Ruhegebiet "Vergalda" ist ein wichtiger Rückzugsort für unsere heimischen Wildtiere. Es gelten folgende Bestimmungen:
- Das Gebiet im Bereich der Edelweißwände sowie der Ritzenspitzen ist ganzjährig zu meiden, es gilt ein generelles Betretungsverbot.
- Das Gebiet zwischen Ritzenspitzen und Valzifenzalpe ist im Zeitraum 1.11 bis 31.05. nicht zu betreten.
- für das gesamte Tal gilt ein Flugverbot mit bemannten oder unbemannten Fluggeräten (Drohnen, Paragleiten, etc.) innerhalb einer Höhe von 300 m über dem Gelände.
- Zelten und Biwakieren ist im Schutzgebiet nicht erlaubt.
9. Valisera
Im Valisertal gilt im Bereich der Wildruhezone von 01. November bis 30. April ein generelles Wegegebot. Skitouren und Variantenabfahrten in das Valiseratal sind somit bis auf Weiteres untersagt.
10. Wang
Im Bereich der Variantenabfahrt "Wang" ist auf die bestehende Wildruhezone "Lifinar" (15. Oktober bis 30. April) zu achten. Ein schmaler, befahrbarer Korridor ist durch eine entsprechende Orientierungshilfe im Gelände gekennzeichnet. Die Flächen unterhalb der Forststraße (Verbindungsstraße zur Bergstation Kropfen/Zamang) sind ausnahmslos zu meiden.
11. Ronawald (Golm)
Am Golm wurde eine Skiroute (Nr. 22) in das Gauertal eingerichtet. Die Skiroute führt durch die Wildruhezone Ronawald (1. November bis 30. April) und darf somit nicht verlassen werden.
12. Platzis
Bei Skitouren im Bereich Kreuzjoch und Abfahrt über die Platzisalpe ist der Korridor bzw. die Schneise über den Platziserzipfel zu wählen. Andere Schneisen und Schläge im Bereich des Golmerbaches sind Aufforstungs- bzw. Jungwuchsflächen und sind somit zu meiden. Die weitere Abfahrt nach Vandans über Ganeu hat ausschließlich über den Forstweg zu erfolgen.
Ebenso zu meiden ist die Schneise von Innergolm/Schandang in Richtung Tschöppa (Roteböda). Hier besteht eine Aufforstungsfläche der Wildbach- und Lawinenverbauung.
Das gesamte Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für Wildtiere, insbesondere für störungsempfindliche Rauhfußhuhnarten!
13. Glattingrat
Die Variantenabfahrt von der Bergstation der Glattingratbahn (Skigebiet Sonnenkopf) in das Europaschutzgebiet Verwall (Nenzigasttal) ist entlang ausgewiesener Korridore erlaubt. Diese verlaufen über das Alt-Maisäß sowie das Kuhtäli und den Bereich nördlich des Rinderberges. Eine Übersicht über den Verlauf der Korridore findet sich auf der Informationstafel im Bereich der Bergstation. Die Abfahrt erfolgt auf eigene Gefahr (freier Skiraum, keine Skiroute) und ist nur bei entsprechender Gebiets- und Geländekenntnis zu empfehlen. Der Korridor im Bereich Alt-Maisäß (rechter Korridor auf der Karte) wurde Ende 2018 aufgelichtet, um die Befahrbarkeit zu erleichtern. Halte dich - wenn möglich - auf diesem Korridor.
Im Nenzigasttal ist ausnahmslos über den Forstweg nach Langen am Arlberg abzufahren. Die Waldbereiche sind wichtige Rückzugsorte für Wildtiere, insbesondere für Rauhfußhühner wie Auerhuhn, Haselhuhn und Birkhuhn.
Drohnen fliegen im Montafon
Drohnen sind im Freizeitbereich beliebt – auch im Gebirge. Doch der Flugspaß hat Grenzen: Er kann Wildtiere erschrecken, Weidetiere gefährden und das Naturerlebnis anderer stören. Deshalb bitten wir, besonders im sensiblen Alpenraum, grundsätzlich auf Drohnenflüge zu verzichten.
Alle wichtigen Infos zu Regeln, Registrierung und Führerschein findest Du hier.